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Deutsch Information über das Einbrechen und verletzen

4 Antworten
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alt Information über das Einbrechen und verletzen

TrueDevion
User Off Offline

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Hallo Community

Ich habe von meinem Mathe lehrer gehört in sachen Gesetz und Recht.

Nun seine antwort war: Wenn ein Einbrecher in mein grundstück versucht einzubrechen und dieser sich dann am zaun verletzt, kann man mich dann deshalb beschuldigen ?

Ist der Einbrecher drotzdem seiner tat schuldig, oder ist er in diesem moment befreit ?

alt Re: Information über das Einbrechen und verletzen

DC
Admin Off Offline

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Die Verletzung und das Eindringen sind doch zwei unabhängige Sachen.

Es macht überhaupt keinen Sinn jemanden von seiner Schuld zu befreien, nur weil er sich bei dem Versuch etwas Verbotenes zu tun verletzt.

Stell dir vor ein Bankräuber läuft bei der Flucht gegen eine Glastür. Denkst du echt der Tatbestand des Raubüberfalls wird dann fallen gelassen? Wäre doch totaler Unsinn.

Außerdem: Wieso solltest du dafür haften wenn der sich auf deinem Grundstück verletzt? Wenn dein Grundstück eingezäunt ist und er einfach über den Zaun klettert, dann ist er selbst schuld für alles was dabei passiert. Zäune sind nicht zum drüberklettern.
Was anderes wäre es natürlich wenn du ein vermintes Grundstück hast und keine Warnschilder aufstellst und es auch nicht umzäunst...

Man kann auch nur für den Versuch eine Straftat zu begehen bestraft werden. Auch wenn man scheitert. Also wenn er nicht drüber kommt und dabei z.B. im Stacheldraht hängen bleibt, dann ist ja eigentlich klar was das Ziel war...

Wenn man nicht sicher nachweisen kann, dass die Person das Grundstück unbefugt betreten wollte und der Inhaber die Grenzen fahrlässig so gestaltet hat, dass vorbeilaufende Leute sich irgendwie verletzen können auch ohne zu versuchen das Grundstück zu betreten - dann könnte man dem Eigentümer des Grundstücks vielleicht eine Strafe aufbrummen.

alt Re: Information über das Einbrechen und verletzen

Chrishb
User Off Offline

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Ein Versuchter Einbruch ist eine Straftat. Der Täter ist der schuldige, ich mein was wollte er sonst? er wollte einbrechen und da er sich verletzt hat ist es dann doch seine schuld, daran kannst du ja nichts für. Außerdem ist es doch gut das er sich verletzt hat sonst hätte dieser im Haus eingebrochen.

Sieht man es so, dass bereits das Eindringen in ein Grundstück unmittelbares Ansetzen ist, so liegt ein Versuch vor. Daher Versuchter Einbruch und dieses wird von der Polizei oder Kripo verfolgt.

alt Re: Information über das Einbrechen und verletzen

TrueDevion
User Off Offline

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Danke an DC und Decibel.

Also ist es Falsch, was der Lehrer sagte das der Haus eigentümer schuld währe wenn der Einbrecher sich verletzt auf dem grundstück und das egal wie.

Dann hat er ja woll möglich was missverstanden vom eigentlichen oder bereits aktuellen stand der Gesetze.

Ich hatte im zuerst auch nicht geklaubt, aber nun weiss ich es den die sache hat mir schon sehr lange auf der pelle gestanden.

alt Re: Information über das Einbrechen und verletzen

Nova
User Off Offline

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Selbst wenn sich eine Person verletzt, die sich völlig legal und mit deiner Erlaubnis auf deinem Grundstück befindet, kann sie dich nicht grundsätzlich deswegen anklagen. Nur wenn von dem Objekt eine grundsätzliche, vermeidbare Gefahr ausgeht, kann man dich dafür belangen. (Beispielsweise wenn du im Winter deine Einfahrt nicht von Eis befreist.)
Ein Gartenzaun ist allerdings nicht zum Drüber-klettern gedacht und damit auch keine "vermeidbare Gefahrenquelle".

Aber Achtung: Stell dir vor, du hast - wieso auch immer - eine deiner Türklinken unter Strom gesetzt. Wenn sich ein Einbrecher daran verletzt, dann sieht die Sache möglicherweise anders aus. Türklinken sind sehr wohl zum betätigen gedacht, daher ist das vielleicht hier anders. Du müsstest dort wohl einen richtigen Rechtsanwalt fragen, um da sicher zu gehen.
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