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Deutsch PS3 Umtausch

5 Antworten
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alt PS3 Umtausch

Colak
User Off Offline

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Hallo us, ich habe vor 2tagen eine ps3 gekauft & jetzt ist diese Defekt : nach dem einschalten bleibt sie einfach hängen/Controller Verbindung wird verloren, also nun werde ich gleich zum Media Markt gehen aber ich will auf gar keinen fall eine reperatur lieber ein Umtausch nün möchte ich wissen ob ich so ein recht habe zum Umtausch was könnte ich den alles sagen?

alt Re: PS3 Umtausch

Hador
User Off Offline

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Du gehst zum Media Markt, nimmst die Rechnung mit, sagst, dass dein Gerät defekt ist und, dass du es gerne umtauschen möchtest. Und das möglichst bald.

Wenn es geht, bekommst du eine neue, wenn nicht, dann eben nicht. Solange du die Rechnung noch hast, hast du auf jeden Fall aber noch im ersten (und eigentlich auch im zweiten) Jahr Garantie und kannst es kostenlos reparieren lassen.

alt Re: PS3 Umtausch

Momo
User Off Offline

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Reperatur ablehnen kannst du auch nicht. Der Händer/Hersteller hat eine bestimme Anzhal von versuchen (Ich glaube 3 Stück, überprüfe das aber nochmal) die Ware in einen Mangelfreien Zustand zu versetzen, danach erst muss er die ein neues Gerät liefern.

edit: ich habs nochmal geprüft. Nach § 439 BGB (meine Ausgabe ist von 2008 [62. Auflage]) kann der Verkäfuer deinen Wunsch nach einer neuen Ware unbeschadet ablehnen wenn "[...]sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist [...]". Wenn nun die Reperatur deienr Playstation nur 20€ kosten würde, wäre also genau das der Fall.

So viel zur Theorie und dem gesetzlichen, ich gehe aber mal stark davon aus, dass dir der Händler einfach ein neues Gerät/eine Gutschrift mitgibt, kenne es eigentlich aus der Praxis gar nicht anders, bei so geringen Preisen.


Nochmal ein Edit, weil es mich immer wieder stört:

Die 2 Jahre, die immer mal wieder erwähnt werden sind 2 Jahre Gewährleistung, keine Garantie. Garantie kann, muss ein Verkääufer aber nicht geben. Gewährleistung ist gesetzlich und bei dieser gibt es für den Käufe ne kleine Schwierigkeit:

Reklamiert der Käufer innerhalb der ersten 6 Monate, nach dem Kauf, einen Mangel an der Ware, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses noch nicht bestanden hat.

Reklamiert der Käufer nach den ersten 6 Monaten einen Defekt, muss er beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhanden war.


Wer mir nicht glaubt hier meine Quellen:

§439 BGB Nacherfüllung
§443 BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
§438 (Artikel 3) Verjährung der Mangelansprüche im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie 1999/44/EG Artikel 5 Absatz 3
3× editiert, zuletzt 02.01.13 16:48:59

alt Re: PS3 Umtausch

VAU
User Off Offline

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Die müssen dir ne neue PS liefern.

@user Momo: Sag ma, studierst du Recht, oder so?

alt Re: PS3 Umtausch

Momo
User Off Offline

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Nope. Habe aber zusätzlich zu meinem Fachabitur ne Lehre zum "staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten in Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Industrie" gemacht. Das und die Tatsache, dass mich solche Themen durchaus noch immer interessieren sorgen dafür, dass ich noch immer ab und zu in meine Gesetzbücher reinschaue
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