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Deutsch Rückgaberecht?

11 Antworten
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alt Rückgaberecht?

Sniper
User Off Offline

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Ich habe letztens ne g15 gekauft.
Ich wollte sie aber dan nach 13 tagen wieder zurückbringen doch sie sagten sie machen sowas nicht Allerdinbgs sagte mir nen freund das man eigentlich grundsätzlich 14 tage wiederrufsrecht hat... stimmt das???


PS: Gekauft hab ich sie bei www.kcn-computer.de allerdings in dem laden in gütersloh.
1× editiert, zuletzt 17.05.07 15:40:33

alt Re: Rückgaberecht?

FreakOnALeash
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hmmm....

Grundsätzlich hast du nicht das Recht das Geld für etwas zurück zu verlangen dass keine Mängel vorweist...

Bei machen Firmen geht das nur, weil sie das als extra Service anbieten, denk ich mal

alt Re: Rückgaberecht?

Ste-ve
User Off Offline

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Natürlich darf man ohne Angaben von Gründen eine Ware nach 14 Tagen wieder zurückbringen. Weiß aber nicht ob es da irgendwelche Umwege für das Unternehmen gibt...

PS: Für alle die nicht googlen wollen, um herauszufinden dass G15 eine Tastatur ist, schreieb ich es hier nochmal

alt Re: Rückgaberecht?

jeepohahyo
User Off Offline

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14 Tage unbedingtes Rückgaberecht gelten nur bei Haustür- oder Internetkäufen (du hast aber in einem Geschäft gekauft, wenn ich recht lese)

Für dich sieht es dann aber sogar noch besser aus, aber nur, wenn das Teil vom Kauf an kaputt ist:

Wenn das Teil kaputt ist, dann muss der Händler in den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum beweisen, dass du den Mangel nach dem Kauf herbeigeführt hast. Kann er das nicht, muss er das Gerät austauschen oder reparieren.

Der Typ hat zwei Versuche das Gerät zu reparieren, scheitert dies, kannst du den Kaufpreis nachträglich mindern (Teil des Preises zurück) oder, wenn es ernsthafte Mängel hat, das Geld ganz wiederbekommen.


Wenn das Teil aber ganz funktioniert, und du das nur nicht mehr haben willst, dann hast du ein Problem. Du solltest halt vorher überlegen, was du kaufen willst

alt Re: Rückgaberecht?

Momo
User Off Offline

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2 Wochen darfst du im regelfall von dem kaufvertrag zurücktreten. Sollte das nicht funktionieren gibt es auch die Möglichkeit den Vertrag rückwirkend als nichtig zu erklären:
1. Wenn du noch unter 18 und hat die Tastatur mehr als etwas 100 € gekostet, kommst du mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit raus. Bei Personen von 7-17 muss nämlcih bei jedem Kauf , der nicht unter den Taschengeldparagraphen* fällt, die Zustimmung eines Vormundes vorliegen. Bis diese vorliegt, ist der Vertrag schwebend unwirksam.[§105 + 108 absatz 2 BGB]

2.Gibt es verschiedene Irrtümer die bei dir zum gewünschten Ergebnis führen dürften:

1) Inhaltsirrtum (Falsches Produkt gekaut, in der annahme es sei das richtige)[§119 BGB]
2)Eigenschaftsirrtum (Das Produkt hat nicht die Eigenschaften, von denen du ausgegangen bist, das ist jedoch schwer zu erklären )[119 absatz 2 BGB]

*Dieser § besagt, dass beschränkt Geschäftsfähige Geld, ohne Zustimmung, in der Höhe des durchschnittlichen Taschengeldes (100-150€) ausgeben dürfen.


>>Wichtig: Wenn du einen der Gründe angibst überlg dir vorher was du sagst und nenne dem verkäufer auch den §
des BGBs. Sows kann ihn recht schnell beeindrucken und er wird es dir dann wohl auch umtauschen, da ein Gerichtsverfahren ihn noch mehr Geld kosten würde.<
2× editiert, zuletzt 16.05.07 21:26:31

alt Re: Rückgaberecht?

Sniper
User Off Offline

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nun so ganz ohne mängel ist die tastatur nicht^^ ich hatte eh vor sie nochmal hinzubringen... und das ist auch (denk ich mal) kein schünheitsfehler und zwar sind unterm bildschirm 4 schwarze breite tasten allerdings sind die rechten etwas tiefer und somit reagiert die daste nicht immer. müsste ich mich nun an kcn oder an logitech wenden?

EDIT: ich bin 14 jahre alt^^

alt Re: Rückgaberecht?

Momo
User Off Offline

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Wende dich IMMER an den Händler bei dem du gekauft hast.
Er ist dein Vertragspartner, du hast schliesslich nicht bei Logitech sondern bei ihm gekauft. Deshalb ist er auch für Garantiefälle verantwortlich und lass dich nicht mit Ausreden , wie "Logitech gibt nur x Wochen Garantie", abwimmeln. Das ist nicht dein Problem sondern seins.

alt Re: Rückgaberecht?

Momo
User Off Offline

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Nur bei elekroartikeln. Wobei Garantie =/= Garantie.
Nach den ersten 6 Monaten hast du Beweispflicht, dass der Artikel schon vor dem Kauf defekt war. Innerhalb der ersten 6 Monate Hat der Verkäufer die Pflicht zu beweisen, dass du den Artikel kaputt gemacht hast, falls er ihn nicht umtauschen will ( Hach ich liebe BWL ).

alt Re: Rückgaberecht?

bizzl
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Du scheinst ja sehr gut im Recht bescheid zu wissen

Wie isn das mit Defekten in Laptopmonitoren (Pixelfehler) welche sich erst nach ein paar monaten gebildet haben.

Ich habe da zwei unschöne Wolken in der Sicht...

alt Re: Rückgaberecht?

Momo
User Off Offline

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Wenn du ihn noch keine 6 Monate hast, geh in den Laden und sag es sei ein Herstellerfehler. Wird der Laptop dir nicht umgetauscht, weis ihn darauf hin, dass er dir beweisen muss, dass du ihn kaputt gemacht hast.

Liegst du ausserhalb dieser 6 Monate versuch trozdem den umzutauschen, mit dem Hinweis, dass 2 jahre Garantie gesetzlich vorgeschrieben sind. Die meisten Verkäufer wissen eh nicht, dass du irgendwelche Beweispflichten hast.

alt Re: Rückgaberecht?

bizzl
User Off Offline

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Mal sehen... ich hab das ding im Oktober gekauft... also vor etwas mehr als 6 Monaten.
Und der "Verkäufer" ist unser lokales Fachgeschäft (die betonung liegt auf FACH, die haben dort echt nix anderes als PC-Zeug)

Ich werde es trotzdem probieren, ich habe das Gerät ja eigentlich gut behandelt. Und bei regulärer Benutzung sollten keine Pixelwolken entstehen...

ich werds dieses Wochenende nochmal probieren, danke fürs Mut machen
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